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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Marti Garage GmbH und Ihnen als Kunde im Rahmen aller Verkäufe, Service-, Reparatur und Dienstleistungen, welche im Zusammenhang (oder Verbund) mit Fahrzeugen (Automobile, Anhänger u.Ä.), deren Ersatzteilen, der Wartung oder dem Unterhalt stehen.
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Marti Garage GmbH erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Auftragserteilung und/oder Bestellung durch den Kunden an die Marti Garage GmbH gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichungen oder Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Marti Garage GmbH diese schriftlich bestätigt. Die aktuellste Fassung der vorliegenden AGB der Marti Garage GmbH ist auf unserer Homepage aufgeschaltet und liegt ebenso in gedruckter Form beim Empfang oder beim Kundendienstschalter der Marti Garage GmbH zur jederzeitigen Einsicht und Mitnahme durch den Kunden bereit.

 

2. Auftragserteilung
Der Kunde hat die zu reparierenden Mängel resp. die am Fahrzeug zu erbringenden Leistungen zuhanden des zuständigen Mitarbeiters der Marti Garage GmbH so präzise wie möglich zu bezeichnen und den gewünschten Fertigstellungstermin abzusprechen. Die zu erbringenden Leistungen und der abgesprochene Termin werden im Werkstattauftrag erfasst und vom Kunden quittiert.
Soweit erforderlich, wird das vom Kunden überlassene Fahrzeug ohne expliziten Auftrag desselben zusätzlich auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten temporär verschlüsselt gesichert. Unabhängig davon geht die Marti Garage GmbH davon aus und empfiehlt entsprechend dem Kunden, Daten und individuelle Einstellungen im Fahrzeug gemäss Betriebsanleitung zu sichern, um einen allfälligen Datenverlust zu vermeiden. Für einen derartigen Datenverlust haftet die Marti Garage GmbH nicht.
Falls sich während der Ausführung von Service- resp. Reparaturarbeiten zeigt, dass zusätzliche Arbeiten resp. Leistungen seitens der Marti Garage GmbH erforderlich sind, welche im Rahmen der Fahrzeugübernahme durch die Marti Garage GmbH nicht zu erwarten waren resp. vom Kunden nicht deklariert worden sind und kostenmässig 10% des Gesamtauftrages übersteigen, holt die Marti Garage für diese Arbeiten vorgängig telefonisch die Zustimmung des Kunden ein.
Der Kunde ist dafür verantwortlich und sorgt dafür, dass die Marti Garage GmbH eine Telefonnummer zur Verfügung steht, auf welcher der Kunde während der Geschäftszeiten der Marti Garage GmbH erreichbar ist. Voraussichtliche und bekannte Abwesenheitszeiten resp. Zeitfenster, währenddessen der Kunde nicht erreichbar ist, sind im Werkstattauftrag bei Auftragserteilung zu vermerken. Falls die Marti Garage GmbH den Kunden auch nach dreimaligem Versuch (mit zeitlichen Abständen von mindestens 15 Minuten) nicht erreichen kann, wird die Marti Garage GmbH diese Arbeiten nur dann leisten, wenn diese im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges erforderlich sind.
Falls die zusätzlichen Arbeiten kostenmässig 10% des Gesamtauftrages nicht übersteigen, darf die Marti Garage GmbH von der Zustimmung des Kunden ausgehen und muss nicht die vorgängige Zustimmung desselben einholen.

Die Marti Garage GmbH ist ermächtigt, Unteraufträge an Drittunternehmen zu erteilen und Probefahrten sowie Übungsfahrten mit dem vom Kunden überlassenen Fahrzeug durchzuführen.

 

3. Preise
Die Preise und Ansätze verstehen sich, falls schriftlich nichts anderes vermerkt oder vereinbart wurde, in Schweizer Franken (CHF) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Allfällige zusätzliche Aufwendungen wie z. B. Transportkosten, Verpackungen, Vorführung der Fahrzeuge (MFK), Treibstoffbezüge etc. werden separat in Rechnung gestellt. Wird aufgrund eines schriftlichen Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags mit der Auftragsrechnung verrechnet. Die Marti Garage GmbH ist berechtigt, Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages dem Kunden zu berechnen, sollte der betreffende Auftrag letztlich nicht erteilt werden. Es gelten, falls nicht anderweitig schriftlich vermerkt oder vereinbart, die ortsüblichen Preise und/oder Ansätze.

 

4. Zahlungsmodalität
Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich bei Abnahme des Fahrzeuges und Aushändigung der Rechnung bar oder via EC zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb 10 (zehn) Tage nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung resp. Übersendung der betreffenden Rechnung. Bei geschäftlichen Stammkunden gewährt die Marti Garage GmbH eine Zahlungsfrist von 30 (dreissig) Tage ab Rechnungsdatum. Skontoabzüge werden nachbelastet, sofern nicht schriftlich vermerkt. Forderungen der Marti Garage GmbH kann der Kunde mit eigenen Forderungen nur dann verrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder diesbezüglich ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Darüber hinaus wird das Zurückbehaltungsrecht des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Marti Garage GmbH ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Ist der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, kann die Marti Garage GmbH nach Verfall des Zahlungsziels von zehn Tagen ohne eine zusätzliche Mahnung einen Verzugszins von 5% einverlangen. Die Marti Garage GmbH ist berechtigt, für übermittelte Mahnschreiben zuhanden des Kunden eine Bearbeitungsgebühr von 25.00 CHF pro Schreiben in Rechnung zu stellen. Die Marti Garage GmbH ist dazu berechtigt, das Inkasso einer fälligen Forderung einem Dritten zu übertragen. Die Kosten dieser Drittleistung gehen zu Lasten des Kunden.

 

5. Sachmängel / Gewährleistung
Der Kunde hat das Fahrzeug nach der Übernahme umgehend im Hinblick auf allfällige Mängel zu überprüfen. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Kunde der Marti Garage GmbH spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Fahrzeugübernahme schriftlich zu rügen, bei verdeckten Mängeln innerhalb von sieben Arbeitstagen nach erstmaligem Auftreten des betreffenden Mangels. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, gelten die Arbeiten der Marti Garage GmbH als genehmigt, sind damit jegliche Mängelrechte verwirkt. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm diesbezügliche Sachmängelansprüche nur zu, wenn der Kunde sich diese bei der Abnahme ausdrücklich und schriftlich vorbehält.

Ansprüche des Kunden wegen einer mangelhaften Reparatur- bzw. Serviceleistungen verjähren in 2 Jahren ab Abnahme des Fahrzeuges. Soweit ein fristgerecht gerügter Sachmangel vorliegt, der auf die Arbeiten resp. Leistungen der Marti Garage GmbH zurückzuführen ist, hat der Kunde ausschliesslich Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Die gesetzlichen Mängelrechte werden wegbedungen. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Soweit der Kunde allfällige Nachbesserungsarbeiten durch einen Drittbetrieb vornehmen lässt, fällt der Gewährleistungsanspruch vollumfänglich dahin, ist die Marti Garage GmbH entsprechend auch nicht verpflichtet, Nachbesserungsarbeiten eines Drittbetriebes zu vergüten. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Ausgewechselte Ersatzteile fallen in das Eigentum der Marti Garage GmbH. 

 

6. Garantie
Bei Neufahrzeugen, wie auch bei Reparaturen, gelten die Richtlinien der Fahrzeug- und Teilehersteller. Falls nichts anderes vereinbart worden ist, beträgt die Garantie zwölf Monate auf die geleistete Arbeit ab Übergabetag. Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Kunden kein Recht vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Ersatzteile und Zubehör bei der Lieferung umgehend zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 7 Arbeitstagen schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 7 Arbeitstagen nach erstmaligem Auftreten schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, sind alle Mängelrechte verwirkt. Soweit die Ersatzteile und das Zubehör über eine laufende Herstellergarantie verfügen, gilt ausschliesslich diese und die gesetzliche Gewährleistung wird in gesetzlich zulässigem Umfang ausgeschlossen. Soweit keine Herstellergarantie besteht, verjähren die Gewährleistungsansprüche des Kunden für Ersatzteile und Zubehör in 2 Jahren ab der Lieferung. Tritt innerhalb der Garantiefrist / Gewährleistungsfrist ein fristgerecht gerügter Mangel auf, so hat der Kunde ausschliesslich Anspruch auf den kostenlosen Umtausch der Ware. Ist der kostenlose Umtausch der Ware nicht möglich, so hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Netto-Kaufpreises gegen Rückgabe der mangelhaften Ware. Die Haftung der Marti Garage GmbH für indirekte Schäden oder Folgeschäden, insbesondere Schäden an anderen Fahrzeugteilen, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Haftungsschäden, Rechtsverfolgungsschäden etc. wird, soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. 

 

7. Haftung
Die Marti Garage GmbH haftet nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadenszufügung, die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist demnach – in gesetzlich zulässigem Umfang – ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist ebenso die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Marti Garage GmbH für von ihnen durch leichte oder mittlere Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Marti Garage GmbH resp. der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen etc. obliegt dem Kunden. Eine etwaige Haftung der Marti Garage GmbH bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer besonders vereinbarten Garantie oder nach dem Produktehaftpflichtgesetz bleibt vorbehalten. Die Haftung für den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art im Fahrzeug, die nicht ausdrücklich seitens der Marti Garage GmbH in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde hat demnach dafür besorgt zu sein, dass im überlassenen Fahrzeug keine derartigen Wertsachen vorhanden sind. Soweit das der Marti Garage GmbH überlassene Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist und der Kunde beabsichtigt, dieses ohne Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit wieder in Betrieb zu nehmen, steht es der Marti Garage GmbH zu, die Aushändigung des Fahrzeuges zu verweigern und/oder eine entsprechende (vorgängige) Meldung an die zuständige MFK zu machen. Soweit die Marti Garage GmbH das verkehrsuntaugliche Fahrzeug trotz Hinweis auf die fehlende Verkehrstauglichkeit auf Verlangen des Kunden demselben aushändigt, erfolgt die Herausgabe unter Ausschluss der Haftung in gesetzlich zulässigem Umfang und damit auf eigene Gefahr und Risiko des Kunden hin. Diesem ist aufgrund des Hinweises der Marti Garage GmbH bewusst, dass das Fahrzeug keinesfalls im betreffenden Zustand im Verkehr eingesetzt werden soll. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in seinem Auftrag vorgenommene individuelle Veränderungen am Fahrzeug, welche insbesondere dem Zweck dienen, die Leistung oder die Fahreigenschaften zu verbessern (so beispielsweise das Aufbohren der Zylinder zur Hubraumvergrößerung, der Einbau von Kompressoren und Turboladern zur Aufladung, eine Lachgaseinspritzung oder der Einbau von Motoren mit größerem Hubraum) oder die Optik des Fahrzeuges zu verändern, die Werks- d.h. Fabrikgarantie beeinträchtigen resp. zum Verlust derselben führen können. Ebenso kann ein Tuning die Qualität des Fahrzeuges beeinträchtigen resp. aufgrund der erfolgten Leistungssteigerung zu Schäden am Fahrzeug insbesondere am Motor führen. In gesetzlich zulässigem Umfang wird folglich jegliche Haftung für Schäden und Garantiebeeinträchtigungen, welche auf die gewünschten Tuningarbeiten zurückzuführend sind, vollständig ausgeschlossen.

 

8. Ersatzteile/Verbrauchsmaterialien des Kunden
Überlässt der Kunde der Marti Garage GmbH Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien mit der Anweisung, diese im Rahmen von Service- bzw. Reparaturarbeiten zu verwenden, so erfolgt selbiges ausschliesslich auf Risiko und Gefahr des Kunden. Jede Haftung und Gewährleistungspflicht der Marti Garage GmbH für allfällige Mängel an diesen Ersatzteilen bzw. Verbrauchsmaterialien und/oder die Haftung für Folgeschäden werden in gesetzlich zulässigem Umfang ausgeschlossen.

 

9. Fahrzeugübergabe und Kaufpreiszahlung
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer das Fahrzeug zu übergeben; der Käufer ist im Gegenzug verpflichtet, dem Verkäufer das Eintauschfahrzeug zu übergeben und den Kaufpreis zu bezahlen, wobei das übergebene Eintauschfahrzeug mit dem Betrag des Eintauschpreises an den Kaufpreis angerechnet wird. Der Verkäufer bestimmt nach Rücksprache mit dem Käufer Ort und Zeitpunkt sowie Art und Weise der Übergabe des Fahrzeugs und des Eintauschfahrzeugs sowie der Zahlung des Kaufpreises. Er ist nicht verpflichtet, dem Käufer das Fahrzeug vor der Übergabe des Eintauschfahrzeugs und der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zu übergeben.

 

10. Merkmale des Fahrzeuges
Das Fahrzeug ist im Kaufvertrag beschrieben. Messwerte und Daten, die in Prospekten und Listen oder andernorts aufgeführt sind, stellen nur Annäherungswerte dar.

 

11. Preisänderungen
Basis des vereinbarten Preises des gekauften Fahrzeuges ist der bei Vertragsabschluss gültige Katalogpreis. Treten Änderungen ein und liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 3 Monate, ist die Firma berechtigt und verpflichtet, den Preis im gleichen Verhältnis zu ändern, wie der Katalogpreis angestiegen oder gesunken ist. Der Preisschutz fällt weg bei allen Preisänderungen, die im Zusammenhang mit Ausrüstungsänderungen, Modellwechsel oder gesetzlich verfügten Änderungen bei der MwSt. oder anderen Gebühren und Abgaben stehen.

 

12. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zuzüglich allfälliger Verzugszinsen und -kosten bleiben das Fahrzeug und dessen Zubehör im Eigentum des Verkäufers. Dementsprechend darf der Käufer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nicht über das Fahrzeug und dessen Zubehör verfügen (d.h. insbesondere es nicht verkaufen, verschenken, verpfänden, etc.). Der Verkäufer ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 ZGB am Fahrzeug und dessen Zubehör im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate gehen erst mit vollständiger Bezahlung des betreffenden Kaufpreises nebst allfälliger Zinsen und Kosten in das Eigentum des Kunden über. Die Marti Garage GmbH hat das Recht, bis zur vollständigen Bezahlung (früherer oder aktueller) Forderungen aus durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen etc., das vom Kunden überlassene Fahrzeug im Sinne Art. 891 ff. ZGB zurückzubehalten. Soweit der Kunde die Ausstände auch nach dreimaliger Mahnung und Androhung der Verwertung des betreffenden Fahrzeuges zur Tilgung der offenen Forderungen nicht bezahlt, steht der Marti Garage GmbH das Recht zu, das Fahrzeug freihändig zu veräussern ohne Einbezug des Betreibungsamtes. Der betreffende Verkaufserlös wird – nach Abzug aller offenen Forderungen und Kosten der Marti Garage GmbH – dem Kunden ausgehändigt.

 

13. Eintauschfahrzeug
Das Eintauschfahrzeug ist im Kaufvertrag beschrieben. Der Käufer sichert zu, dass am Eintauschfahrzeug keinerlei Rechte oder Eigentumsvorbehalte Dritter bestehen.

 

14. Verzug des Verkäufers
Bei Verzug des Verkäufers kann der Käufer die gesetzlichen Verzugsfolgen erst geltend machen, nachdem er den Verkäufer schriftlich gemahnt hat, ihm schriftlich eine Nachfrist von 30 Tagen angesetzt hat und diese Nachfrist unbenützt abgelaufen ist. Die Geltendmachung von Schäden, die der Verkäufer nicht verschuldet hat (insbesondere Schäden infolge von Lieferverzögerungen durch den Hersteller bzw. Importeur, Streiks, u.ä.), durch den Käufer ist in jedem Falle ausgeschlossen. 

 

15. Verzug des Käufers
Bei Verzug des Käufers (wie z.B. Nichtannahme des Fahrzeugs, Nichtübergabe des Eintauschfahrzeugs oder Nichtbezahlung des vollständigen Kaufpreises) kann der Verkäufer den Käufer zudem schriftlich mahnen und ihm schriftlich eine Nachfrist von 30 Tagen ansetzen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Nachfrist kann der Verkäufer auf die Erfüllung des Vertrags durch den Käufer beharren und vom Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, auf die nachträgliche Leistung des Käufers verzichten und vom Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wobei der Verkäufer vom Käufer nebst dem Wert der nicht erbrachten Leistung in jedem Fall 15% des Kaufpreises des Fahrzeugs als Schadenersatz verlangen kann, oder vom Vertrag zurücktreten, wobei der Verkäufer vom Käufer den Ersatz des aus dem Dahinfallen des Vertrags erwachsenen Schadens verlangen kann. Macht der Verkäufer von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, nachdem das Fahrzeug dem Käufer übergeben worden ist, kann der Verkäufer vom Käufer für jeden Tag ab Übergabe des Fahrzeugs Fr. zuzüglich Rp. pro gefahrenen Km ab Übergabe des Fahrzeugs als Schadenersatz verlangen, sofern der Käufer nicht beweist, dass der Schaden des Verkäufers erheblich geringer ist, bzw. der Verkäufer nicht beweist, dass sein Schaden erheblich grösser ist.

 

16. Gefahrtragung
Der Verkäufer trägt die Gefahr des Abhandenkommens, des Untergangs und der Wertverminderung des Fahrzeugs bis zu dessen Übergabe. Ist jedoch der Käufer mit der Annahme des Fahrzeugs in Verzug, hat der Verkäufer ihm schriftlich eine Nachfrist angesetzt und ist diese unbenutzt abgelaufen, geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Käufer trägt die Gefahr des Abhandenkommens, des Untergangs und der Wertverminderung des Eintauschfahrzeugs bis zu dessen Übergabe. Ist jedoch der Verkäufer mit der Annahme des Eintauschfahrzeugs in Verzug, hat der Käufer ihm schriftlich eine Nachfrist von 30 Tagen angesetzt und ist diese unbenutzt abgelaufen, geht die Gefahr auf den Verkäufer über.

 

17. Onlineshop

17.1. Gültigkeit
Bei Überschneidungen mit anderen Punkten aus der gesamten AGB der Marti Garage GmbH haben die nachfolgend aufgeführten Bedingungen unter Punkt 17 im Zusammenhang mit Bestellungen und Auftragsabwicklungen über den Onlineshop der Marti Garage GmbH Vorrang und ersetzen diese.

17.2. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von Marti Garage GmbH in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für Marti Garage GmbH erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

17.3. Preise
Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die aktuellen Preise sind im Online-Shop publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten.

17.4. Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Marti Garage GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Marti Garage GmbH durch Zulieferanten und Hersteller.

17.5. Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Marti Garage GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Marti Garage GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

17.6. Lieferung
Bei Lieferung muss die Zugänglichkeit für die Ware und das Fahrzeug (LKW, Lieferwagen) durch den Kunden gewährleistet werden. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Marti Garage GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

17.7. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Marti Garage GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

17.8. Gewährleistung
Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 2 Jahre, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Waren oder Fremdeingriff zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial oder Zubehör ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen die Marti Garage GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Gewährleistungen auf nicht neue Waren ist ausgeschlossen.

17.9. Retouren
Für Retouren verlangen wir, dass die defekte Ware einer Kopie der Rechnung, mit der die Ware geliefert wurde, an die Marti Garage GmbH eingeschickt oder angeliefert wird. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung der Marti Garage GmbH und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung zu erfolgen. Produkte, die wir auf Kundenwunsch beschaffen, sind von der Rücksendung ausgeschlossen. Durch den Austausch von Waren treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.

17.10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Marti Garage GmbH.

17.11. Zahlung
Die Rechnungen sind per Vorauskasse, Nachnahme, bar oder innert 10 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die Marti Garage GmbH auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

17.12. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

17.13. Urheberrechte / Software-Gewährleistung
Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers. Auf dieser Seite verwendete Firmen, Marken, Markenzeichen, Handelsmarken, Bilder und Logos sind Eigentum ihrer jeweiligen Besitzer. 

 

18. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGBs erklären Sie auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.

 

19. Zustimmungsvorbehalt
Dieser Vertrag ist nur mit der Zustimmung der Direktion oder Geschäftsleitung des Verkäufers verbindlich. Diese Zustimmung gilt als erfolgt, wenn die Direktion oder Geschäftsleitung dem Käufer nicht innert 5 Tagen ab Unterzeichnung dieses Vertrags durch beide Parteien schriftlich erklärt, dass Sie die Zustimmung verweigern. Im Falle der Verweigerung der Zustimmung hat der Käufer keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer, insbesondere nicht auf Schadenersatz.

 

20. Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB hat nicht die Ungültigkeit der AGB als Ganzes zur Folge. Weggefallene Bestimmungen und allfällige Lücken sind vielmehr unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der involvierten Parteien so zu füllen, dass der Zweck der AGB möglichst erfüllt wird.

 

21. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Der Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten und damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche ist Hausen AG. Der gleiche Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde Sitz / Wohn Sitz im Ausland hat. Die Marti Garage GmbH steht es auch offen, den Kunden auch an deren Sitz / Wohnsitz zu belangen. Anwendbar ist ausschliesslich das materielle Recht der Schweiz, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts oder sonstiger internationaler Vereinbarungen.

 

Stand: 01. März 2023

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